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Neuigkeiten Aktuelles Verwendbarkeit von E10 Kraftstoff

Verwendbarkeit von E10 Kraftstoff

Seit Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009.

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E5 und E10 Kraftstoff

In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E5 Kraftstoff weiterhin anzubieten und zwar zeitlich unbefristet. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus. Um Fehlbetankungen von Fahrzeugen, bei denen E10 zu Schäden führen kann, zu vermeiden, sowie um den Verbraucher über das angebotene Produkt zu informieren, ist eine eindeutige und auffällige Kennzeichnung von E10 sowohl unmittelbar an der Zapfsäule als auch an der Ausschilderung der Preise notwendig.

Verträglichkeit bei Mercedes-Benz Fahrzeugen

Die überwiegende Mehrheit aller Mercedes-Benz Ottomotoren ist für den Einsatz von biogenen Kraftstoffen mit einem Anteil von bis zu 10 % Ethanol geeignet.
Ausnahmen sind beispielsweise Oldtimer, Fahrzeuge bei denen ausdrücklich Super Plus Kraftstoff vorgesehen ist, die erste Generation von Vierzylinder-Direkteinspritzern sowie Fahrzeuge bei denen kein geregelter 3-Wege Kat verbaut ist. Welche Mercedes-Benz Fahrzeuge nicht für den neuen E10 Kraftstoff geeignet sind, finden Sie in angehängter Liste. Diese Typen müssen stets mit "Super Plus schwefelfrei nach DIN EN228" oder mit der "Bestandschutzsorte nach DIN 51626-1" betrieben werden. Die Bestandschutzsorten sind anhand der Zapfsäulen-Aufschrift "enthält bis zu 5 % Bioethanol" zu erkennen.

Download Serviceinformation E10 Kraftstoff (PDF, 101 KB)

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